Schutzräume für Netzkünstler
Mit neuartigen Lizenzen können Künstler bestimmen, unter welchen Bedingungen sie Musik, Texte oder Bilder veröffentlichen bzw. weiter verwendbar machen wollen. Die Schweizer Version des US-Modells wurde nun im «Plug in» vorgestellt.
Kunstschaffende und Juristen haben das Heu wohl öfters nicht auf derselben Bühne. Den einen sind Gesetzestexte zum Urheberrechtsschutz qualvolle Zeitvergeudung, die anderen entfalten gerade an ihnen ihre volle Kreativität.
Nun ist das Urheberrecht für die geistigen Schöpfer von Kunstwerken natürlich von Relevanz. Besonders Netzkünstlern scheinen die Formulierungen des geltenden Schutzes geistigen Eigentums aber zu starr, zu beengend für die neuen Produktions-, Werk- und Rezeptionsbegriffe zu sein.
Anwendung. Hier verspricht die 2001 an der Universität Stanford / USA gegründete Non-Profit-Organisation «Creative Commons» (CC) Abhilfe zu schaffen. Sie setzt sich ein für eine moderate, künstlerfreundliche Anwendung des Urheberrechts, die dem Bedürfnis nach Wiederverwendbarkeit geistiger Werke Rechnung tragen soll. «Creative Commons» hat hierzu ein Set von Standardlizenzen definiert, die im Spielraum zwischen strengem Copyright (all rights reserved) und Public Domain (no rights reserved) angesiedelt sind.
Die CC-Lizenzen ermöglichen es den Künstlerinnen und Künstlern einerseits ihr Urheberrecht zu wahren, andererseits aber genau bestimmen zu dürfen, unter welchen Bedingungen sie ihre Werke veröffentlichen und zur weiteren Verwendung freigeben möchten (some rights reserved). So können sie etwa allein die kommerzielle Nutzung durch Dritte ausschliessen oder festlegen, dass ihre Werke nur unverändert weiterverwendet werden sollen. Eine solche, individuellen Bedürfnissen angepasste Lizenz lässt sich auf creativecommons.org in wenigen, einfachen Schritten erstellen.
ANPASSUNG. Um die Rechtsverbindlichkeit dieser sich an das US-Copyright anlehnenden CC-Lizenzen international zu sichern, werden sie gegenwärtig an die Rechtssysteme verschiedener Länder angepasst. In der Schweiz wurden die CC-Lizenzbestimmungen von den jungen Juristen des Vereins «Openlaw» in ihren Nebenstunden für das schweizerische Urheberrecht adaptiert. Um ihre Arbeit vorzustellen, führt «Openlaw» dieser Tage Informationsveranstaltungen in verschiedenen Schweizer Städten durch.
Anschauung. Am Donnerstag waren sie zu Gast im Basler «Plug in», wo Dr. iur. Mike J. Widmer in einem vif performten und auf Anschaulichkeit bedachten Referat in die Philosophie von «Creative Commons» einführte. Danach berichteten die Betreiber des schönen Basler Netz-Musiklabels mit dem verblüffenden Namen «Interdisco.net» über ihre kunstphilosophischen und ökonomiekritischen Beweggründe sowie ihre praktischen Erfahrungen mit CC-Lizenzen.
Dass sich die anschliessende Diskussion wiederholt in Detailfragen zu verlieren drohte, zeigte, wie virulent der Problembereich Internetkunst und Urheberrechtsschutz zurzeit ist. Die flexiblen Lizenzen von «Creative Commons» stellen hier praktikable Lösungen dar.
- Links: