Kunstbulletin, zu "Urheberrechtsrevision, ein heisses Eisen", 26.01.05

    kunstbulletin 1/2 2005
    Bei der Nennung von Urheberrechten und Verwertungsgesellschaften ist man gemeinhin wohlwollend geneigt, vor allem an das Interesse von Künstlern und Künstlerinnen und anderen kreativen Personen zu denken. Es wäre aber angebracht, die Materie ein wenig genauer zu betrachten.

    So fand im [plug.in] in Basel, einem seit vier Jahren der Medienkunst gewidmeten Raum, Mitte November eine Podiumsdiskussion zu Begriff und Konzept des geistigen Eigentums statt. Mehrfach wurde darauf verwiesen, dass in der Schweiz aktuell ein wichtiges Vernehmlassungsverfahren läuft, an dem man sich bis zum 31.1. beteiligen kann. Im September 04 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, eine Vernehmlassung zum Entwurf für eine Revision des Urheberrechtsgesetzes durchzuführen. Dabei geht es vor allem um den elektronischen Handel mit Werken der Literatur und Kunst und den rechtlichen Rahmen, der dafür zu erstellen ist. Die Mehrheit der Podiumsteilnehmenden in Basel war sich einig, dass bei solchen Gesetzesentwürfen die Gefahr besteht, dass vor allem die Interessen des Marktes und der Verwertungsgesellschaften eingebracht würden, auch wenn stets vom Schutz des kreativen Schaffens und der Künstler die Rede sei. Séverine Dusollier, Initiatorin von «creative commons» Belgien, versuchte immer neu, dem Publikum die Dringlichkeit der Auseinandersetzung und Einmischung klar zu machen. Die mittlerweile weltweite Bewegung «creative commons» ist eine etwas andere Plattform zur Lizenzierung geistigen Eigentums. Ihr Ziel ist es, möglichst viele Urheber/Autoren/Künstler dazu zu bringen, ihre Werke der Öffentlichkeit bereitzustellen, ohne doch auf Schutz verzichten zu müssen. Als Schutz bietet sie ein eigenes (leicht handhabbares, weltweit gültiges und teilweise an die nationalen Rechte angepasstes) Lizensierungssystem an, das ermöglicht, die Nutzungsrechte an den eigenen Werken auf intelligente und unbürokratische Weise zu regeln. Der Gründer von «creative commons», Lawrence Lessig, amerikanischer Rechtsprofessor und bekannt als Autor und engagierter Kämpfer gegen die Auswucherungen der Copyright-Industrie, vertritt die Meinung, dass nie zuvor weniger Menschen mehr Kontrolle gehabt haben über künstlerische Werke. Weltweit ermöglicht werde dieses Missverhältnis durch die jüngsten Neuerungen in Sachen Urheberrecht. Lessig bedauert besonders, dass nicht einmal die europäischen Parlamente Widerstand geleistet hätten gegen die Verschärfungen, die grösstenteils in den Vereinigten Staaten ersonnen wurden. Mit seiner CC-Lizenz - die keineswegs im Widerspruch zum aktuellen Schweizer Urheberrecht steht - verzichten die Urheber zwar nicht auf ihre Rechte, aber sie geben dem möglichen Nutzer die Erlaubnis, das Werk in grossem Umfang zu verwenden. Die Künstler können unter elf CC-Lizenzen auswählen, die dem Anwender unterschiedliche Freiheiten einräumen. So erhalten die Künstler Schutz für ihr Werk, ohne dass zugleich jegliche fantasievolle Nutzung, wie z.B. die auf den Vorgaben aufbauende Herstellung weiterer Kunstwerke, unterbunden wird. Die CC-Lizenz fördert die künstlerische Vielfalt - was sich von der zu befürchtenden aktuellen Revision des Schweizer Urheberrechts leider nicht erhoffen lässt. Die Revision sieht die Angleichung an die EU Länder vor, eine automatisierte Urheberrechtsverwaltung, die in ihrer Kombination von Recht und Technik vor allem den Software-Riesen zugute kommt und die Kreativität erstickt. Statt einen Dialog zu produzieren, führt sie zum Monolog.

    Wer sich informieren und vielleicht engagieren will (bis zum 31.1. möglich), dem seien hier einige websites empfohlen: creativecommons.org, www.openlaw.ch, www.ige.ch/d/jurinfo/j103.shtm. Auf letzterer finden sich auch Infos zu den verschiedenen Verwertungsgesellschaften. Auf der openlaw-Seite kann man eine eigene Stellungnahme zur Urheberrechtsrevision formulieren. Der Weg ist folgender: Revision des Urheberrechts > Stellungnahmen zur Urheberrechtsrevision > Diese Seite bearbeiten, in das Textfeld schreiben, speichern.

    Zum Urheberrecht siehe auch Kunst-Bulletin Nr. 11, S. 65. Empfohlen sei zudem der Text «Der Terror des geistigen Eigentums« in springerin, Hefte für Gegenwartskunst, Bd. X, Heft 3, Herbst 2004, S. 6f. Anhand eines Prozesses gegen das Critical Art Ensemble wird verdeutlicht, wie die zunehmende Rolle des geistigen Eigentums die Prinzipien der Offenheit und Zusammenarbeit in Wissenschaft und Kunst untergräbt und darüber hinaus den Austausch von Informationen und Wissen in der Gesamtgesellschaft hemmt.